Platzordnung des Canis Club Malsch e. V.
Vorbemerkung: Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die nachfolgenden Regelungen dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf dem Hundeplatz des Canis Club Malsch e. V.
Mit dem Betreten des Geländes erkennen alle Mitglieder und Besucher diese Platzordnung an.
- Sauberkeit und Hygiene
- Jeder Hund ist vor Beginn des Trainings ausreichend auszuführen, um Verunreinigungen des Übungsgeländes zu vermeiden.
- Sollte es dennoch zu einer Verunreinigung kommen, ist diese unverzüglich und vollständig durch den Hundehalter zu beseitigen.
- Entsprechende Hinterlassenschaften sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Gesundheit und Versicherung
- Alle Hunde müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung sowie eine gültige Tollwutimpfung verfügen.
- Der Impfpass ist auf Verlangen vorzulegen.
- Hunde mit ansteckenden oder gesundheitlich bedenklichen Erkrankungen dürfen nicht am Training teilnehmen.
- Der Verein behält sich vor, Hunde aus gesundheitlichen Gründen (z. B. starkes Übergewicht oder erkennbare Überlastung) vom Training auszuschließen.
- Training und Nutzung des Platzes
- Das Training sowie die Nutzung der Geräte sind ausschließlich während der ausgewiesenen Trainingszeiten und nur im Beisein eines Trainers erlaubt.
- Die aktuellen Trainingszeiten sind dem Trainingsplan des Vereins zu entnehmen.
- Den Anweisungen der Trainer, die im Auftrag des Vereins handeln, ist jederzeit Folge zu leisten.
- Geräte und Anlagen
- Alle Trainingsgeräte sind sorgsam und bestimmungsgemäß zu benutzen.
- Nach jedem Training sind die Geräte ordnungsgemäß abzubauen und wieder zu verstauen.
- Beschädigungen sind dem Trainer oder der Vorstandschaft unverzüglich zu melden.
- Organisation und Wetter
- Eine Verhinderung an der Teilnahme am Training ist dem jeweiligen Trainer rechtzeitig mitzuteilen.
- Bei schlechten Witterungsverhältnissen oder aus Sicherheitsgründen kann das Training kurzfristig abgesagt werden.
- Haftung
- Jeder Hundehalter haftet in vollem Umfang für Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden.
- Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 12 der Satzung.
- Schlussbestimmung
- Änderungen dieser Platzordnung bleiben vorbehalten.
- Die jeweils gültige Fassung wird durch den Verein bekannt gemacht.
Stand: 17.02.2026
